Der alte Spruch hat in vielen Lebenslagen nach wie vor Gültigkeit: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Wie ist das denn eigentlich, wenn die Polizei auf der Jagd erscheint, muss man Rede und Antwort stehen oder gar ungefragt von allem berichten, was man so gerade für richtig und wichtig hält?
Die Antwortet lautet: Das kommt ganz darauf an. Der Gesetzgeber lässt hier Möglichkeiten, die man nutzen darf. Nehmen wir uns das Beispiel Gesellschaftsjagd.
Jetzt beginnt sie wieder, die Zeit der Treib- und Drückjagden. Das Risiko, dass dabei etwas passiert, ist allein durch das Zusammenwirken vieler Personen auch bei bester Organisation immer erhöht. Man mag nun vielleicht gleich an Unfälle mit Schusswaffen denken, aber der Rahmen dessen, was sich auf der Jagd alles ereignen kann, ist wie jeder weiß, tatsächlich weitaus größer.
Plötzlich erscheint die Polizei am Sammelplatz. Gab es einen Unfall, erscheint die Polizei regelmäßig, um zu ermitteln und zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt, bzw. vielleicht sogar unmittelbares polizeiliches Einschreiten notwendig ist.
Dazu wird oft zuerst der Jagdleiter als Verantwortlicher befragt, aber durchaus auch einzelne auf der Jagd anwesende Jägerinnen und Jäger oder auch einzelne oder gleich die gesamte Treiberwehr, schlicht alle Beteiligten können durch die Polizei befragt werden.
Darf ich denn auch schweigen, wenn die Polizei mich auf der Jagd anspricht und beginnt zu befragen?
In dem Moment, in dem die Polizei eine Person anspricht, ist es für diese wichtig zu wissen, wie reagiert werden darf oder aus rechtlichen Gründen zur Wahrung der eigenen Rechte reagiert werden sollte. Belehrt Sie die Polizei direkt als Beschuldigten, dann dürfen Sie schweigen.
Tun Sie das dann auch!