Wir sind mit unserem Fall im Münsterland. Für Pächter einer Niederwildjagd im Münsterland ist die Prädatorenbejagung stets und vorrangiges Thema.
Zu den vom Hegering angesetzten revierübergreifenden Fuchsansitzen erhalten junge wie alte Jäger oft die Möglichkeit zum Ansitz. So auch bei unserem Pächter in diesem Fall. Dem ist es stets ein großes Anliegen, den jagdlichen Nachwuchs in die Praxis einzubinden und zu fördern.

Der Fall:

Der Jagdpächter hatte zum Fuchsansitz eingeladen. Man traf sich im Revier und nach der üblichen Routinekontrolle der erforderlichen Papiere folgte die Einweisung.

Jungjäger F. wurde auf eine Leiter eingewiesen, mit Hinweis auf Reviergrenzen, Schussfeld und Freigabe, Handynummern wurden ausgetauscht. Neben dem Fuchs bekam Jungjäger F. die Freigabe „Kommt ein Bock mit bleistiftdünnen Spießchen, ohne Vereckung und nicht mehr als halber Lauscherhöhe, dann ist der für Dich auch frei.“

Während man sich noch unterhielt, tauchte das Haupt eines schwarzen Rehbocks entfernt im Weizen auf. Schwarzes Rehwild war im Revier eine Rarität und die Freude über den Anblick des Bockes war entsprechend. Der war vor F. ohnehin sicher, denn er hatte unverkennbar Rosen, Perlung, Vereckung und lauscherhohe Stangen. Die Entwicklung des Bockes in den kommenden Jahren wollte man sich ansehen.

Jagdherr und der noch anwesende Mitjäger gingen in Richtung ihrer Sitze. Jungjäger F. bekam derweil Rehwild in Anblick. Einen Bock hatte er bisher noch nicht erlegt.

Der Jagdherr hatte Jungjäger F. das Foto des Bockes geschickt, um die Freude über den seltenen Anblick zu teilen.

Da in der Blattzeit das Rehwild bekanntlich rege unterwegs ist blieb es nicht aus, dass der schwarze Bock auch in Sichtweite des F. geriet. Nach kurzem „Schriftverkehr“ via Handy stellte F. dann erst einmal selbst fest, dass er diesen Bock nicht freihabe. Vorsorglich wies der Jagdherr auch per Nachricht darauf noch einmal hin, dass bitte zu beobachten und beschreiben sei, solange ein Bock der Freigabe nicht entspräche. Besagter Bock entsprach unübersehbar nicht der Freigabe.

Foto: V. van Zalinge / Unsplash


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