Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd ist kein optionaler Vorschlag, sondern lebensrettend.

Bei Manchen verblasst die Erinnerung an die UVV mit den Jagdjahren. Wie wichtig aber ihre Befolgung ist, zeigt unsere Serie wahrer Jagdunfälle.

So ein kurioser Fall kann doch gar nicht passieren? Oh doch, wie man sieht…

Tod auf dem Friedhof

Am Gründonnerstag 2019 starb ein Jäger auf dem Gerther Friedhof in Bochum durch eine Polizeikugel.

Der Hergang bleibt rätselhaft. Die Fakten: Der 77jährige war in Begleitung seiner Frau auf dem Gottesacker, um Kaninchen zu jagen. Laut Unterer Jagdbehörde besaß er eine Jagderlaubnis für den Friedhof. Zum aktuellen Zeitpunkt waren die strengen Auflagen allerdings nicht erfüllt. Kurz vor 18 Uhr war der Friedhof an diesem Osterfeiertag stark frequentiert.

Ein Anlieger informierte die Polizei telefonisch über einen „Mann mit Gewehr“ zwischen den Grabreihen. Der Rentner sei aufgrund seiner Kleidung nicht als Jäger erkennbar gewesen.

Ein alarmiertes Beamten-Duo (m/w) traf den Waidmann an und forderte ihn mit gezogener Dienstwaffe auf, seine Flinte auf den Boden zu legen. Aus nicht nachvollziehbaren Motiven hob der Rentner hingegen seine Langwaffe in den Anschlag, worauf beide Polizisten einen gezielten Schuss abgaben. Einer traf den 77jährigen im Schulterbereich. Er starb zwei Tage später im Krankenhaus.

Aus den Tiefen des digitalen Raumes tauchten darauf Gerüchte auf, nach denen das Opfer seine Waffe bereits hingelegt hatte und selbst auf dem Boden kniete. Diese „Hinrichtungs-Version“ erwies sich durch die rechtsmedizinische Untersuchung als falsch: Der Schusskanal verlief nach dem Ergebnis der Autopsie waagerecht. Zudem schlug das Projektil nach dem Austritt aus dem Körper des Rentners in 1,60 m Höhe in einem Baum ein. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde eingestellt.

Um solche potenziell tödlichen Missverständnisse zu vermeiden, sollte man den Anweisungen von Polizisten grundsätzlich folgen und keine plötzlichen Bewegungen ausführen. Bitte auch nicht in die Tasche greifen, um z.B. seinen Ausweis herauszuziehen – besser die Beamten bitten, dies selbst zu tun.


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