Man sollte niemals selbst Hand anlegen und das unbedingt durch eine Fachfirma vornehmen lassen, die dann auch bestätigen können muss, dass die Sicherheitsstufe erhalten geblieben ist und über welche Sicherheitsstufe der Tresor verfügt.
Unbedingt ratsam erscheint es daher, bei der Herstellerfirma anzurufen und sich bezüglich seines Vorhabens beraten zu lassen. Das jeder die Kosten der ordnungsgemäßen Sicherung tragen muss, hat das OVG im Übrigen auch als zutreffend angesehen.
Es ist selbstverständlich, dass sich Waffenbesitzer absolut und ausnahmslos rechtskonform verhalten müssen, wollen sie nicht in das Visier der Behörden geraten und Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit aufkommen lassen.
Ist man sich nicht sicher, steht es jedem frei sich an die Anwältin bzw. den Anwalt seines Vertrauens zu wenden, um sich Rechtsrat einzuholen. Besser früher als später und auf jeden Fall, wenn die Behörde Beanstandungen erhebt. Werden nämlich z.B. Fristen verpasst, kann schon dadurch ein rechtlicher Nachteil eintreten.
Ein Rechtsstreit kann sich außerdem über einige Jahre hinziehen.
Hier ging es z.B. mit dem Bescheid der Behörde vom 28.02.2019 los. Entschieden wurde durch das OVG Münster am 30.08.2023 - also viereinhalb Jahre später. Wer will schon so lange im Ungewissen über das Schicksal seiner rechtlichen Erlaubnisse bleiben.
Merke:
- Sicherheitsmängel bei der Aufbewahrung von Munition und Waffen gehen stets zu Lasten dessen, der diese Verpflichtung zu erfüllen hat.
Oliver Eckert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht