„Projektionsmethode“ mit Laser und Nachtsicht-Beobachtungsgerät

Bei dieser Variante muss man schon etwas mehr investieren, benötigt werden ein Laser (z. B. Infrarot) mit Zielfernrohr-Adapter und ein Nachtsichtgerät. Der Laser wird hinter das Okular des Zielfernrohrs montiert, das Absehen so für das menschliche Auge unsichtbar auf den Wildkörper gestrahlt. Je nach Wellenlänge des Lasers nimmt auch Wild den Strahl nicht wahr, ab 850 Nm spricht man von „wildsicher“. Mit dem Nachtsichtgerät wird das so projizierte Absehen sichtbar und ein Schuss kann angetragen werden. Je nach Größe des Lichtkegels und optischer Leistung des Nachtsichtgerätes, kann diese Methode auch bedingt zum Ansprechen genutzt werden. Durch das einhändige Führen der Jagdwaffe und abhängig von der Vergrößerung des Nachtsichtgerätes, ist diese Vorgehensweise in der Reichweite beschränkt. Vor allem bedarf es einer guten Auflage um überhaupt so etwas wie einen sicheren Treffer anbringen zu können. Alles in allem eine eher umständliche Handlungsweise mit beschränktem Einsatzgebietes, deren Verwendung jagd- und waffenrechtlich verboten ist.

Nachtsichtbrille oder –monokular mit Rotpunktvisier

Eine Möglichkeit, Nachtsichttechnik legal zu verwenden, ist die Benutzung ohne technische Verbindung von Restlichtverstärkung und Zieleinrichtung. Dies ist der Fall, wenn man mit einer Nachtsichtbrille oder Nachtsichtmonokular mit Kopfhalterung und einem Reflexvisier (Aimpoint, Docter Sight, etc.) arbeitet. Der im Visier projizierte Punkt und das anvisierte Stück Wild sind mit der Nachtsichttechnik zu sehen. Es empfiehlt sich eine Grundvergrößerung am Beobachtungsgerät zu benutzen, die allerdings auch nicht zu hoch sein darf, um nicht zu Lasten des Sehfeldes zu gehen. Ansprechen ist unter diesen Umständen nur schwer möglich, ein sicherer Schuss nur auf geringe Distanz gegeben. Für die gängigsten Kirrungsentfernungen bis 50 m ist die Methode wohl einsetzbar. Beachten muss man aber, dass die Qualität des Nachtsichtgerätes hoch genug sein muss, um bei schlechten Lichtverhältnissen zu sehen, auch gute Geräte können nur Restlicht verstärken, wo überhaupt noch Licht vorhanden ist. Bei völliger Dunkelheit ist ein Infrarot-Aufheller nötig, deren Verwendung unter Umständen aber wiederum jagdrechtlich verboten ist. Aufgrund dieser nur bedingt attestierbaren Praktikabilität, in Relation zu den Anschaffungskosten, hat sich diese Vorgehensweise nicht weit verbreitet.


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