Wenn mit Wärmebild-Drohnen gearbeitet wird, sollten in der Gruppe bereits ausreichend Piloten geschult und geprüft sein.
Die Drohne kann jetzt noch gewartet werden und es bietet sich an, im Vorfeld zu prüfen, ob alle Lizenzen vorhanden sind oder gegebenenfalls für Flugbeschränkungsgebiete gesonderte Erlaubnisse eingeholt werden müssen.
Dies gilt zum Beispiel für einen Radius von 1,5 Kilometern um Flughäfen und Flugplätze, aber auch andere Gebiete können so genannte No-Fly-Zones, Authorization Zones oder Restricted Zones sein.
Das Luftfahrt-Bundesamt oder die zuständigen Landesluftfahrtbehörden können hier bei Fragen und Genehmigungen helfen.
Generell sollte vor dem ersten Einsatz der Drohne ein Probeflug probiert werden - spätestens hier zeigt sich dann, ob die Genehmigung eingeholt werden muss, da die meisten Hersteller mittlerweile automatisiert blockieren, dass Drohnen in solchen Bereichen starten können.
Zur einfacheren Handhabung ermöglichen manche Drohnenhersteller ein Freischalten der Lizenzen über ihre Website und einen direkten Export auf die App, mit der die Drohne verwaltet wird.
Die Pächter können sich schon ein Bild davon machen, wo vermehrt Ricken stehen und festhalten, wo auch in den Vorjahren häufig Kitze gefunden wurden.
Mit den Landwirten kann und sollte nun geklärt werden, wer aus der Gruppe wann und wie am besten über anstehende Mahdtermine informiert wird.
Neue Helfer können bereits vor den ersten Einsätzen geschult und ausreichend Ausrüstung besorgt werden: von Einweghandschuhen bis hin zu Körben und Walkie-Talkies, die beim Einsatz die Kommunikation zwischen Drohnenpilot und Fänger erleichtern.
Und bei all der Organisation und Ernsthaftigkeit darf eins nicht vergessen werden: Ohne all die helfenden Hände und die gute Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten funktioniert es nicht.
Darauf darf man auch schon einmal gemeinsam anstoßen!
Foto: Ch. Grimm
Foto links: S. Pritzel